2005-07-04, 20:08
Kommt ja auch darauf an wie alt die Gabel ist.
Im ersten halben Jahr der Gewährleitungszeit liegt die Beweispflicht beim Hersteller. Und der soll dir mal beweisen das du deine Gabel nicht sachgerecht behandelt hast.
Im ersten halben Jahr der Gewährleitungszeit liegt die Beweispflicht beim Hersteller. Und der soll dir mal beweisen das du deine Gabel nicht sachgerecht behandelt hast.