2005-09-14, 22:13
Zitat: wenn man nichts sucht und nicht arbeiten will sollt man auch nix bekommen.
das das gesetz das nicht differenzieren kann ist eine lücke die halt manche (so wie auch du) ausnützen, nur rechtfertigt es noch nicht die einstellung nicht arbeiten zu wollen aber geld dafür bekommen zu wollen.
geld bekommt man für leistungen, nichtstun ist keine leistung
das gesetz kann es sehr wohl differenzieren... denn wenn ich nicht zu den, mir vom staat vorgeschlagenen arbeitsempfehlungen ordnunxgemäss erscheine, habn sie mich am sack... so einfach ist das dann auch wieder nicht, wie viele meinen... mittlerweile haben se "sanktionen" gegenüber arbeitslosen errichtet, die´s satt in sich haben... (umgehen kann man diese so gut wie ganz und garnicht..) dh. wie du schon gesagt hast, für erbrachte leistung, bekomme ich eine vorübergehende unterstützung, und wenn ich zuhause faul auf meinen eiern liege und nichts tue, lasst man mich eben vergammeln.. so einfach ist das...
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