2005-09-28, 15:42
ich dachte gelesen zu haben das ma a zeugnis braucht. und das ma sowieso 2 mal jährlich ein solches, ohne angeben von gründen, beim arbeitgeber verlnagen darf.
jo fürn inschenjöör wirds reichen. bewerben kann ich aber damit wohl vergessen. bin ja am überlgen die firma zu verlassen. nur braucht das hier noch niemand wissen.
mfg
Fuxl
jo fürn inschenjöör wirds reichen. bewerben kann ich aber damit wohl vergessen. bin ja am überlgen die firma zu verlassen. nur braucht das hier noch niemand wissen.
mfg
Fuxl