2006-03-10, 00:19
noox schrieb:Die Zusatzinfo ist auch noch zu unübersichtlich (Ort, Job, Hobies, etc.).
ja, da hast recht.
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!