2006-03-11, 21:36
vielleicht schreib i morgen was. hab heut kan nerv mehr. bin scho a bissl zu fett dafür :toast: . aba durchsuch mal des forum. findest sicher auch was passendes.
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!