2006-03-14, 12:08 
		
	
	
		war grad am sonntag am gaisberg skifahren. also so wenig schnee liegt da ned  
	
	
	
 
	
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!
	
	

 
 

 
