2006-03-15, 23:10 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 2006-03-15, 23:16 von JackTheRipper.)
		
	
	exkrementenwutzi schrieb:bist du deppert.. das mit dem avatar kann nicht dein ernst sein.. jetzt ohne scheiss..
musst scho sagen wen du meinst, oda zitieren. weil sonst weiß ma des ned.
 tupid:
tupid:aba ich tipp mal aufn p2er, weil der hat wirklich was. irgendwie so scheinheilig, fehlt nur noch des INRI drunter.
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!
	
	

 
 

 
