2006-03-17, 22:55
der koch schrieb::
ehrlich gesagt bin ich ihnen den erfolg vergönnt, das gleiche hätte ja auch jeder von uns machen können........
tut aber keiner hier weils lächerlich is :o

dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!