2006-03-25, 15:36
wahrscheinlich :mryellow:
mich störts eh ned. nur versteh ich des system no ned so ganz. :confused:
mich störts eh ned. nur versteh ich des system no ned so ganz. :confused:
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!