2006-04-04, 22:49
i kann generell mit dem cruiser zeugs nix anfangen, is ma zu "chillig" wenn ma des so sagen kann. aber nett gmacht.
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!