2006-05-11, 18:31
danke mal an alle für eure vorschläge. so komm ich schon sehr gut weiter. werd mich mal bei den profis informieren :thankyou:
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!