2006-05-11, 19:38
exkremento schrieb:ich bitte dich jakob.. was redest du denn da für wirres zeug sagmal?
wirr? is ma gar ned aufgefallen. entschuldige bitte!
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!