2006-05-29, 18:11 
		
	
	
		wär nett...allerdings glaub ich dass der eher die pro´s abgelichtet haben wird  
	
	
	
 
	
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!
	
	

 
 

 
