2006-05-30, 21:14 
		
	
	
		na sicha, immer doch. kommendes we werd ma wahrscheinlich eh spielen. wenns wetter passt.
	
	
	
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!
	
	

 
 

 
