2006-06-12, 12:31
Also das Gewährleistungsrecht erwirbst Du im Rahmen des Kaufvertrags.
Wenn Dir als Zweitbesitzer an Deinen Radl was passiert, ists reine Kulanz.
Außer Du erwirbst ein neues Gewährleistungsrecht vom Verkäufer. Also wenn Du es von einem Händler kaufst.
Zum Beispiel gebrochene Kettenstreben wird Specialized wahrscheinlich ersetzen, aber ein Defekt als Folge einer nachträglichen Pulverung sicher nich.
Ob nun gebrochene Kettenstreben an einem neu gepulverten Rahmen ersetzt werden, kommt wohl dann genau auf den Schadensfall an. Ists nen bekannnter Defekt der häufiger auftritt oder nen Defekt den bis jetzt nur Du hattest.
Du bekommst das Enduro aber eh nich klein. Also mach Dir dies bezüglich keine Sorgen :p
Treff lieber Vorkehrungen, dass wieder alles vom Lackierer zurückkommt was Du hinschickst. Achte auch darauf, dass Gewindegänge nicht mitgepulvert werden.
Wenn Dir als Zweitbesitzer an Deinen Radl was passiert, ists reine Kulanz.
Außer Du erwirbst ein neues Gewährleistungsrecht vom Verkäufer. Also wenn Du es von einem Händler kaufst.
Zum Beispiel gebrochene Kettenstreben wird Specialized wahrscheinlich ersetzen, aber ein Defekt als Folge einer nachträglichen Pulverung sicher nich.
Ob nun gebrochene Kettenstreben an einem neu gepulverten Rahmen ersetzt werden, kommt wohl dann genau auf den Schadensfall an. Ists nen bekannnter Defekt der häufiger auftritt oder nen Defekt den bis jetzt nur Du hattest.
Du bekommst das Enduro aber eh nich klein. Also mach Dir dies bezüglich keine Sorgen :p
Treff lieber Vorkehrungen, dass wieder alles vom Lackierer zurückkommt was Du hinschickst. Achte auch darauf, dass Gewindegänge nicht mitgepulvert werden.