2002-07-27, 18:07
Für Ö: Die Gewährleistung ist in Österreich 6 Monate ab Übergabezeitpunkt und heißt, dass bei einem Defekt angenommen wird, dass dieser bereits im Übergabezeitpunkt vorlag. Kann der Händler nicht etwas anderes vorweisen (Also dass der Defekt vom Kunden verursacht wurde) dann hat man 2 Möglichkeiten zu wählen: Entweder verlangt man den kompletten Austausch oder eine Reparatur. Der Händler kann sich gegen den kompletten Austausch (also bei einem MTB kann man bei gebrochener Kurbel auch den Austausch des gesamten Bikes verlangen. Ok. wenn ein Schaltseil reißt ist ein Austausch nur schwer zu begründen *g*) nur dann wehren, wenn es für ihn ein erheblicher Aufwand wäre. d.h. das Rad ist in dieser Größe z.B. nicht mehr lagernd. Nach dem Austausch bzw. Reparatur (nur für das reparierte Teil) beginnt die Frist von 6 Monaten erneut zu laufen. Achtung: Lasst euch nicht von wegen Einschicken usw. abwimmeln!! Gewährleistung ist dem Händler gegenüber. Der Hersteller kann euch egal sein! (Note: Garantie ist das was der Hersteller freiwillig gibt. Diese ist schon über den Hersteller abzuwickeln aber erst nach 6 Monaten falls dieser eine gewährt.)
Kann das Teil nicht repariert werden (weil z.B. gebrochen) und es kann auch nicht ausgetauscht werden dann gibt es zwei Möglichkeiten: Wandel und/oder Minderung. (Beides wenn der Schaden nicht geringfügig ist.)
So damit wäre eigentlich alles gesagt
Kann das Teil nicht repariert werden (weil z.B. gebrochen) und es kann auch nicht ausgetauscht werden dann gibt es zwei Möglichkeiten: Wandel und/oder Minderung. (Beides wenn der Schaden nicht geringfügig ist.)
So damit wäre eigentlich alles gesagt
