2006-07-31, 21:51
borissun schrieb:kann nur so viel dazu sagen
host wohl den sinn der seitn ned gonz kapiert[BANANA]:king: [/BANANA]
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!