2006-07-31, 22:02 
		
	
	
		eigentlich ned. is leicht schwa zum vastehn wos i man? ich kann auch schön reden mit dir.
	
	
	
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!
	
	

 
 

 
