2006-08-03, 16:34
georg schrieb:Ich glaube mit dem Recht auf das eigenen Bild ist nicht gemeint wenn man sich in einer Menschenmenge erkennt..Da hat der Georg wohl recht... da habe ich das wohl falsch verstanden.
Bei einer Person die im "öffentlichen" Leben steht gilt das nicht. Denke aber nicht, daß das hier auf jemanden zutrifft.
Aber da gibts sicher ein paar Juristen die das besser wissen als ich wo ich das nur am Rande aufgeschnappt habe.
Aber einen Photographen kann man damit das Veröffentlichen des Bildes untersagen. Hohe Summen sind meines Wissens nach nicht im Spiel.
Aber bilder von nem Rennen sind ja nun mal nicht eben welche, wo man sich in einer Masse wiederwekennt.
Wie auch immer...
Grüße!
Der Mo
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