2006-08-18, 20:44 
		
	
	
		war sicha ned des letzte mal. aba so sehenswert is dann auch ned kennst die stelle?
 kennst die stelle?
	
	
	
 kennst die stelle?
 kennst die stelle?
	
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!
	
	

 
 

 
