2006-09-28, 18:02
is zwar ned meins und ich weiß ned obs schon mal da war, aba ich mag jetzt keinen thread suchen:
http://video.google.com/videoplay?docid=...9508077669
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dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!