2006-10-12, 12:20
Es handelt sich dabei eh nicht um einen Umtausch, weil du ja die bestellte, aber eben beschädigte Ware erhalten hast. Du hast den Anspruch auf optisch und technisch unversehrte Ware. Der Händler ist verpflichtet den Anspruch zu erfüllen.
Da ist vollkommen egal ob du irgendein deppertes Siegel gebrochen hast.
Da ist vollkommen egal ob du irgendein deppertes Siegel gebrochen hast.
Lila ist schwules Rot! Red
"Frösche ans Standrohr tapen. Die quaken bei zu weitem Gabeleinschlag. " BATMAN -- batwheels.de
"Frösche ans Standrohr tapen. Die quaken bei zu weitem Gabeleinschlag. " BATMAN -- batwheels.de