2006-10-12, 22:19
In Deutschland ist das meines Wissens nach so dass man erst nach dem dritten, misglückten Reperaturversuch einen Anspruch auf "Wandlung" des Produktes hat. Diese Wandlung kann in Form von einem neuen / andere, gleichwertigen Produkt, oder in Form von Kaufpreisrückerstattung erfolgen.
Wie gesagt...ich bin mir nicht sicher wie korrekt diese Aussage im Einzelnen ist...Das was Du vorhast nennt sich in jedem Fall "Wandlung". Evtl. hilft Dir da http://www.google.de oder http://www.wikipedia.de weiter.
Wie gesagt...ich bin mir nicht sicher wie korrekt diese Aussage im Einzelnen ist...Das was Du vorhast nennt sich in jedem Fall "Wandlung". Evtl. hilft Dir da http://www.google.de oder http://www.wikipedia.de weiter.