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Parts zurückschicken!?
#5
Zwei fruchtlose Nachbesserungen/Nachlieferungen mußt Du dulden, dann kannst Du zurücktreten.
Eigentlich kannst Du in den ersten 6 Monaten direkt eine Nachlieferung, also ein funktionierendes Gut verlangen und mußt auf keine Reparaturen eingehen. Innerhalb der ersten 6 Monate wird angenommen, dass der Schaden ab Abschluß des Kaufvertrages besteht.
Zu lesen im § 439

Den Begriff Wandelung gibts eigentlich nich mehr. Heißt jetzt einfach Rücktritt.
FRANKEN is nicht bayern
http://www.batwheels.de macht das Radl schön Smile
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Nachrichten in diesem Thema
Parts zurückschicken!? - von HEAVYDUTY - 2006-10-10, 20:36
Parts zurückschicken!? - von HEAVYDUTY - 2006-10-10, 23:08
Parts zurückschicken!? - von mafa - 2006-10-10, 23:15
Parts zurückschicken!? - von mantra - 2006-10-12, 22:19
Parts zurückschicken!? - von BATMAN - 2006-10-13, 00:40

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