Zwei fruchtlose Nachbesserungen/Nachlieferungen mußt Du dulden, dann kannst Du zurücktreten.
Eigentlich kannst Du in den ersten 6 Monaten direkt eine Nachlieferung, also ein funktionierendes Gut verlangen und mußt auf keine Reparaturen eingehen. Innerhalb der ersten 6 Monate wird angenommen, dass der Schaden ab Abschluß des Kaufvertrages besteht.
Zu lesen im § 439
Den Begriff Wandelung gibts eigentlich nich mehr. Heißt jetzt einfach Rücktritt.
Eigentlich kannst Du in den ersten 6 Monaten direkt eine Nachlieferung, also ein funktionierendes Gut verlangen und mußt auf keine Reparaturen eingehen. Innerhalb der ersten 6 Monate wird angenommen, dass der Schaden ab Abschluß des Kaufvertrages besteht.
Zu lesen im § 439
Den Begriff Wandelung gibts eigentlich nich mehr. Heißt jetzt einfach Rücktritt.