2006-10-23, 21:41 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 2006-10-23, 22:05 von JackTheRipper.)
		
	
	
		geile gschicht!  
	
	
	
 
	
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!
	
	

 
 

 
