2006-11-11, 11:31
Es sieht so aus, das der Händler in so einem Fall nur der Vermittler für den Hersteller ist, also der Hersteller zu Ersatz verpflichtet ist !
Zu deinem Problem :
Der Hersteller muß für gleichwertigen Ersatz sorgen.
Das heist der Händler muß dir über den Hersteller einen Rahmen mit den eigenschaften des Kaputten besorgen.
Sollte es tatsächlich so sein, das der von dir gekaufte Rahmen nicht mehr lieferbar ist, nach knapp einem Jahr unwahrscheinlich, so ist eine Ersatzleistung zu erbringen, welche aber nicht geringwertiger sein darf als das gekaufte Produkt !
So ist grob beschrieben die Produkthaftung geregelt
Hoffe ich konnte dir helfen
Gruß
Robert
Zu deinem Problem :
Der Hersteller muß für gleichwertigen Ersatz sorgen.
Das heist der Händler muß dir über den Hersteller einen Rahmen mit den eigenschaften des Kaputten besorgen.
Sollte es tatsächlich so sein, das der von dir gekaufte Rahmen nicht mehr lieferbar ist, nach knapp einem Jahr unwahrscheinlich, so ist eine Ersatzleistung zu erbringen, welche aber nicht geringwertiger sein darf als das gekaufte Produkt !
So ist grob beschrieben die Produkthaftung geregelt
Hoffe ich konnte dir helfen
Gruß
Robert
TEAM FISCHER sagt:
ohne gutes essen läuft nichts!!!!!!
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