2006-11-20, 17:19
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 2006-11-20, 17:21 von JackTheRipper.)
jo danke!
mei glück war dass mi der türsteher no zurückghalten hat, sonst hätt i dem einen voll ins gsicht getreten. des wär dann scheisse gwesen. so hab ichs nur mit meine fäuste bearbeitet.
mei glück war dass mi der türsteher no zurückghalten hat, sonst hätt i dem einen voll ins gsicht getreten. des wär dann scheisse gwesen. so hab ichs nur mit meine fäuste bearbeitet.
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!