2006-11-21, 17:31
Jac. schrieb:ich hupfe gerne auf einem bein......
ps. aber nur wenn das andere weh tut(sonst würde es ja auch keinen sinn ergeben)
du risikosportler!

dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!