2006-11-22, 20:23 
		
	
	
		wann is denn genau so weit? ich glaub ich fahr wieder nach münchen. da is mehr los.
	
	
	
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!
	
	

 
 

 
