2007-01-31, 18:52
hab nix dagegen. vielleicht hat er ja mal lust auf a klans hazerl durchn wald oder auf ana strecke

dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!