2007-03-03, 14:43 
		
	
	Gravedigger schrieb:Und zu hornet und co... die gefallen mir einfach hinten und vorne nicht.
mir a ned
 
	
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!
	
	

 
 

 
