2007-03-27, 12:24
Da Du erst 15 bist und so lang Du noch nich arbeitest und die Gabel von Deinem Lohn gekauft hast, is das Rechtsgeschäft eh schwebend unwirksam und Deine Eltern können es widerrufen. §106,107,108,131 BGB (in D)
Die entstandenen Kosten wie eBay Gebühren solltest aber auf jeden Fall bezahlen. Wär absolut nicht fair, wenn der Verkäufer wegen Deiner Unachtsamkeit, oder eher schon Dummheit, einen finanziellen Schaden hätte. Ne schlecht Bewertung hättest dann auch verdient, da sowas immer ärgerlich ist.
Benachrichtigt der Verkäufer eBay, könntest Du gesperrt werden.
Frage den Verkäufer ab er sie zurücknimmst und wenn nich, trags wie ein Mann, verkauf sie weiter und lern aus Deinem Handeln.
Die entstandenen Kosten wie eBay Gebühren solltest aber auf jeden Fall bezahlen. Wär absolut nicht fair, wenn der Verkäufer wegen Deiner Unachtsamkeit, oder eher schon Dummheit, einen finanziellen Schaden hätte. Ne schlecht Bewertung hättest dann auch verdient, da sowas immer ärgerlich ist.
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Frage den Verkäufer ab er sie zurücknimmst und wenn nich, trags wie ein Mann, verkauf sie weiter und lern aus Deinem Handeln.