2007-05-09, 12:47
nikolaus schrieb:wenn du es so kaufst müsstest du eig. rechtlich gesichert sein, glaub ich... der händler muss dir die ware dann wie in der beschreibung liefern außer i.wo steht irrtümer vorbehalten oder so...
ich bin nicht im rechtswesen also ohne gewähr
Möp, falsch

Auszeichnungen in Regalen, Schaufenstern, Flyern usw. sind nur Aufforderungen zur Abgabe eines Antrags seitens des Käufers. Ein Angebot ist nur gültig, wenn es direkt an eine Person gerichtet ist und gilt auch nur in diesem Moment. Käufer muß unverzüglich darauf antworten.