2007-10-23, 19:30
Wie die rechtliche Situation mit dem Träger ist, kann ich dir nicht sagen. Wenn der Träger bricht und das Radl auf die Autobahn fliegt, kannst du sicher nicht den Trägerhersteller haftbar machen, weil du ja die angegebene Last überschritten hast. Ob da die Zolipei etwas machen kann, keine Ahnung, ich glaube nicht. Du bekommst einfach sicher Probleme wegen ungenügender Ladungssicherung, wenn das Radl sich selbständig macht.
Was aber zu beachten ist, ist die Dachlast. Diese ist ja im Fahrzeugausweis eingetragen und verbindlich. Das heisst dieses ist von der Prüfungsbehörde (keine Ahnung wie die in Ö heisst) so festgelegt. Diese kann durch die Polizei beanstandet werden. Aber die ist ja meistens so bei 75kg oder höher. Das sollte also kein Problem sein.
Was aber zu beachten ist, ist die Dachlast. Diese ist ja im Fahrzeugausweis eingetragen und verbindlich. Das heisst dieses ist von der Prüfungsbehörde (keine Ahnung wie die in Ö heisst) so festgelegt. Diese kann durch die Polizei beanstandet werden. Aber die ist ja meistens so bei 75kg oder höher. Das sollte also kein Problem sein.