2008-01-05, 19:15
Mich wuerde jetzt auch interessieren wie die Dellen entstanden ist? Kann ja eigentlich fast nur ein Sturz in Frage kommen (denkbar waere auch ein Transportschaden). JEDENFALLS handlet es sich wohl um eigenes Verschulden und da wirst du so ziemlich bei jedem Hersteller abblitzen.
Und die Ursache fuer die „Unfreundlichkeit“ seitens UMF kann ich mir auch ganz gut erklaeren. Die muessen sich wohl staendig mit Typen rumaergern die glauben sie koennen ihr Bike zu Schrott fahren und es dann Umtauschen.
@sorris: Das mit Garantie und Gewaehrleitung ist genau andersrum!
Gewaehrleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und bedeutet das eine Ware zum Zeitpunkt des Erhaltens (z. B. Bei Lieferung, Kauf kann ja schon frueher erfolgt sein) in Ordung ist. Es wird zwischen beweglichen und unbeweglichen Guetern unterschieden. Bike -> beweglich (auch wenn bei manchen nur im Keller steht;-)). Bei beweglichen Guetern ist die Gewaehrleistungsfrist 24 Monate wobei waehrend der ersten 6 Monate der Verkaufer beweisen muss, dass ein Mangel NICHT bestanden hat und anschliessend der Kaufer beweisen muss, dass ein Mangel bestanden hat (sog. Beweislastumkehr). Bricht also ein Rahmen zum Beispiel nach 5 Monaten kann man als Kunde geltend machen eine Schweissnaht war nicht korrekt ausghefuehrt. Der Verkaufer muesste das Gegenteil beweisen was er vermutlich schwer kann und somit wird es wohl einen neuen Rahmen abgeben. Nach den ersten 6 Monaten wirds fuer den Kunden dann schon etwas schwieriger den da muesste der Kunden bweisen, dass die Schweissnaht mangelhaft war. Nochmals der Klarheit halber: Tritt bei einem Produkt also ein Problem auf muss die Ursache fuer dieses Problem schon von Anfang an Bestanden haben! Die Gewaehrleitung betrifft Kaeufer und Verkaeufer (i. d. R. also nicht den Hersteller).
Garantie: Ist ein Vertrag welcher dem Kaeufer zusaetzliche Rechte einraumt. Z. B. Lebenslange garantie bei Rahmenbruch (meist durch den Hersteler selbst). Hier kommt es auf die individuelle Vereinbarung an. Denbar waere sogar ein Anspruch bei besagter Delle wenn der Hersteller eben dafuer GARANTIERT, dass der Rahmen durch eine Doppelbrueckengabel auch im Falle eines Sturzes usw. Keine Delle bekommt. Das wird vermutlich aber kein Hersteller machen da sowas ja Missbrauch Tuer und Tor oeffnen wuerde (Mir gefaellt meine Rahmenfarbe nicht mehr dann haue ich halt ne Delle rein;-)).
Last but not least gibt noch die Kulanz. Hier handelt es sich um reines entgegenkommen durch den Hersteller oder Haendler. Es besteht KEIN Rechtsanspruch. Wird meist gemacht um bei Stammkunden Veraergerung zu vermeiden (Sprich: Um Sprueche wie Scheiss UMF geschrieben von pupertierenden Unwissenden in div. Internetforen zu vermeiden;-)).
Persoenlich halte ich Doppelbrueckengabeln ohnehin fuer Konstruktionsfehler:-)
Samstag ist bei mir im Buero immer so ruhig da hab ich Zeit fuer so ne "Besserwisserei".
g Andreas
Und die Ursache fuer die „Unfreundlichkeit“ seitens UMF kann ich mir auch ganz gut erklaeren. Die muessen sich wohl staendig mit Typen rumaergern die glauben sie koennen ihr Bike zu Schrott fahren und es dann Umtauschen.
@sorris: Das mit Garantie und Gewaehrleitung ist genau andersrum!
Gewaehrleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und bedeutet das eine Ware zum Zeitpunkt des Erhaltens (z. B. Bei Lieferung, Kauf kann ja schon frueher erfolgt sein) in Ordung ist. Es wird zwischen beweglichen und unbeweglichen Guetern unterschieden. Bike -> beweglich (auch wenn bei manchen nur im Keller steht;-)). Bei beweglichen Guetern ist die Gewaehrleistungsfrist 24 Monate wobei waehrend der ersten 6 Monate der Verkaufer beweisen muss, dass ein Mangel NICHT bestanden hat und anschliessend der Kaufer beweisen muss, dass ein Mangel bestanden hat (sog. Beweislastumkehr). Bricht also ein Rahmen zum Beispiel nach 5 Monaten kann man als Kunde geltend machen eine Schweissnaht war nicht korrekt ausghefuehrt. Der Verkaufer muesste das Gegenteil beweisen was er vermutlich schwer kann und somit wird es wohl einen neuen Rahmen abgeben. Nach den ersten 6 Monaten wirds fuer den Kunden dann schon etwas schwieriger den da muesste der Kunden bweisen, dass die Schweissnaht mangelhaft war. Nochmals der Klarheit halber: Tritt bei einem Produkt also ein Problem auf muss die Ursache fuer dieses Problem schon von Anfang an Bestanden haben! Die Gewaehrleitung betrifft Kaeufer und Verkaeufer (i. d. R. also nicht den Hersteller).
Garantie: Ist ein Vertrag welcher dem Kaeufer zusaetzliche Rechte einraumt. Z. B. Lebenslange garantie bei Rahmenbruch (meist durch den Hersteler selbst). Hier kommt es auf die individuelle Vereinbarung an. Denbar waere sogar ein Anspruch bei besagter Delle wenn der Hersteller eben dafuer GARANTIERT, dass der Rahmen durch eine Doppelbrueckengabel auch im Falle eines Sturzes usw. Keine Delle bekommt. Das wird vermutlich aber kein Hersteller machen da sowas ja Missbrauch Tuer und Tor oeffnen wuerde (Mir gefaellt meine Rahmenfarbe nicht mehr dann haue ich halt ne Delle rein;-)).
Last but not least gibt noch die Kulanz. Hier handelt es sich um reines entgegenkommen durch den Hersteller oder Haendler. Es besteht KEIN Rechtsanspruch. Wird meist gemacht um bei Stammkunden Veraergerung zu vermeiden (Sprich: Um Sprueche wie Scheiss UMF geschrieben von pupertierenden Unwissenden in div. Internetforen zu vermeiden;-)).
Persoenlich halte ich Doppelbrueckengabeln ohnehin fuer Konstruktionsfehler:-)
Samstag ist bei mir im Buero immer so ruhig da hab ich Zeit fuer so ne "Besserwisserei".
g Andreas