2008-12-01, 17:15
mit einer zeitzündschnur. deshalb sieht man vorher auch den rauch.
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!
Ein bisschen Blödsinn muss sein
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