2008-12-02, 00:17
Zitat:Sollte man die Einstellungen ohne eine folgende Kontrolle verändern und es kommt zu einem Schaden, würde wahrscheinlich Fahrlässigkeit unterstellt.Das wäre aber schon sehr weit hergeholt wenn ich einem Konsumenten eine Prüfung der Einstellmöglichkeiten übertrage und dann noch Fahrlässigkeit unterstellen würde.. also das wäre vom Hersteller fahrlässig.
Wenn ich das machen würde, dann wäre ich schon im Häfn.
Nöt, also das ist Sache des Herstellers. Wenn diese Einstellung nicht funktioniert hat er das zu kennzeichnen oder im Manual deutlich darauf hinzuweisen.
Aber da er jetzt draufgekommen ist, und wenn er es jetzt trotzdem macht, dann darf er sich nimmer aufregen wenn was passiert.
Die richtige Vorgangsweise wäre jetzt eigentlich die Bedienungsanleitung zu prüfen ob diese Einstellung ausgeschlossen wird, und wenn nicht, den Rahmen beim Hersteller zu reklamieren.
:: georg ::
[SIZE="1"]Science flies you to the moon. Religion flies you into buildings.[/SIZE]
http://xkcd.com/129 http://xkcd.com/488
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