2009-01-05, 18:34
Biker753 schrieb:aber hat trotzdem das recht den ersteigerten artikel zu bekommen!er hat eine kaufvertrag mit dir durchs bieten abgeschlossen, und er hat das recht den artikel um den preis zu bekommen
Richtig - allerdings muss der Käufer und Verkäufer 18 sein, weil ich erst 15 bin kommt kein Rechtsgültiger KV zustande, also ist das kein Beschiss.