2009-03-16, 20:29
Das steht auf der ersten Seite.
Zoll gibt Ware nur raus, wenn man eine Rechnung vorweist und einen Kontoauszug, auf dem zu erkennen ist, dass diese Rechnung bezahlt wurde.
Kreditkartenauszug bei Paypal Zahlung langt zum Beispiel nicht, da dort dann nicht die Ware aufgeführt wird. Also immer auch Paypalauszug (Screenshoot) mitnehmen. Bei eBay das selbe.
Zoll gibt Ware nur raus, wenn man eine Rechnung vorweist und einen Kontoauszug, auf dem zu erkennen ist, dass diese Rechnung bezahlt wurde.
Kreditkartenauszug bei Paypal Zahlung langt zum Beispiel nicht, da dort dann nicht die Ware aufgeführt wird. Also immer auch Paypalauszug (Screenshoot) mitnehmen. Bei eBay das selbe.