2009-03-17, 14:25
Ist halt die Frage, was nun passiert! Natürklich ist es gestohlenes diebesgut aber wenn ein Gerichtsvollzieher! dieses Rad als wertlos erachtet und ich es kaufe, würde ich auch gerne als betroffener eine entschädigung haben oder meint ihr nicht?Weil ich ja nicht wissen kann, dass es diebesgut ist!