2009-04-08, 16:10
Zitat:Das KSchG gilt zwischen Herstellern/Produzenten/Händlern und Verbrauchern - kommt also hier nicht zur Anwendung....Soweit ich mitbekommen habe - ich kenne das halt von der Bergführerseite - kommt es im Falle von Veranstaltungen in der Praxis sehr wohl zum Einsatz, nämlich wenn wie beschrieben damit die Nichtigkeit dieses Zettels begründet wird.
Hab leider keine Beispiele an der Hand.. müßte ich nachfragen.
Wie auch immer, das ist jetzt rein akademisch, denn an der Grundaussage - im Prinzip ist der Wisch wertlos - ändert das nichts.
Wie variku beschrieben hat führt an einer Versicherung die das abdeckt kein Weg vorbei.
:: georg ::
[SIZE="1"]Science flies you to the moon. Religion flies you into buildings.[/SIZE]
http://xkcd.com/129 http://xkcd.com/488
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