2009-04-08, 18:33
georg schrieb:Fragt sich wie dann das Nenngeld beurteilt wird.
Vor allem bei einem Benefiz Rennen, wo eigentlich kein wirklicher Gewinn gemaht wird.
Ja, aber nur bei Sachschäden.. also das Radl brauchst nicht ersetzen. :p[/QUOTE]
Meines Wissen auch für Personenschäden. Nicht zu verwechseln mit dem strafrechtlichen Teil der Geschichte.
Gruß,
Thomas
Herr Merkwürden