2009-05-31, 23:01
Punkt1: Innerhalb der ersten 6 Monate muß dir der Händler beweisen, dass der Defekt beim Kauf NICHT vorhanden war. Dh. du hast volle Gewährleistung, da keine besondere Verformung durch Sturzbelastung etc erkennbar ist. Auch ein zu weites Aufziehen ist bei den neuen Systemen eigentlich nicht wirklich möglich.
Punkt2: Ansprechpartner ist IMMER der Händler. Der ist dafür verantortlich, dass du einen Ersatz (wie immer der aussieht) bekommst. Es zählen dabei KEINE Ausreden wie der Importeur liefert nicht etc. Das interessiert dich nicht, der Händler muß dir gegenüber Ersatz leisten, wer dahinter sich querlegt ist dir egal.
Punkt3: Einziger Unsicherheitsfaktor ist, wie das mit engl. Shops und der Gewährleistung juritisch ist. Gilt österr Recht oder engl?
Punkt2: Ansprechpartner ist IMMER der Händler. Der ist dafür verantortlich, dass du einen Ersatz (wie immer der aussieht) bekommst. Es zählen dabei KEINE Ausreden wie der Importeur liefert nicht etc. Das interessiert dich nicht, der Händler muß dir gegenüber Ersatz leisten, wer dahinter sich querlegt ist dir egal.
Punkt3: Einziger Unsicherheitsfaktor ist, wie das mit engl. Shops und der Gewährleistung juritisch ist. Gilt österr Recht oder engl?
:: georg ::
[SIZE="1"]Science flies you to the moon. Religion flies you into buildings.[/SIZE]
http://xkcd.com/129 http://xkcd.com/488
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