2009-07-07, 13:49
Wenns eine Eintrittskarte nicht einlöst, bekommst Dein Geld auch nicht zurück.
Im Prinzipp gehts nur um einen Punkt: Steht irgendwo schriftlich, daß es bei Verletzung einen Teil des Geldes zurückgibt? Wenn ja, steht auch, wie es berechnet wird?
Wenn das nirgends steht, ist alles, was zurückgezahlt wurde freiwillige Kulanz.
Wenn dies es aber doch irgendwo AGB gibt, wo dies festgehalten wird, dann einfach nachrechnen.
Im Prinzipp gehts nur um einen Punkt: Steht irgendwo schriftlich, daß es bei Verletzung einen Teil des Geldes zurückgibt? Wenn ja, steht auch, wie es berechnet wird?
Wenn das nirgends steht, ist alles, was zurückgezahlt wurde freiwillige Kulanz.
Wenn dies es aber doch irgendwo AGB gibt, wo dies festgehalten wird, dann einfach nachrechnen.
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