Interessant für diverse Online Käufe: Der Oberste Gerichtshof hat entschieden: Wer im Internet Waren kauft, darf die Ware auspacken und testen, ohne dass ein Entgelt für den Gebrauch bezahlt werden muss, da durch das bloße Auspacken und probeweise in Betrieb nehmen noch keine Benutzung im Sinne der Gesetze zu sehen ist.
Im bloßen Auspacken und Ausprobieren könne noch kein Wert mindernder Gebrauch gesehen werden, da sonst das Rücktrittsrecht umgangen oder erschwert werden würde.
-> Arbeiterkammer - Auspacken und Ausprobieren ist erlaubt
Natürlich gilt das nur, wenn der Kauf von Österreich abgewickelt wird. Also die anderen Länder müssen sich so ein Gerichturteil selber zulegen.
Im bloßen Auspacken und Ausprobieren könne noch kein Wert mindernder Gebrauch gesehen werden, da sonst das Rücktrittsrecht umgangen oder erschwert werden würde.
-> Arbeiterkammer - Auspacken und Ausprobieren ist erlaubt
Natürlich gilt das nur, wenn der Kauf von Österreich abgewickelt wird. Also die anderen Länder müssen sich so ein Gerichturteil selber zulegen.
:: georg ::
[SIZE="1"]Science flies you to the moon. Religion flies you into buildings.[/SIZE]
http://xkcd.com/129 http://xkcd.com/488
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