2009-08-31, 08:58
LePierre schrieb:was so nicht so ganz stimmtdannr rufst du am besten beim zollamt bad reichenhall an und erklärst dem mann, dass er seinen job nicht richtig macht. der hat mir detailliert erklärt wie sich der von mir zu zahlende preis ergibt.
hab mir die Info vom zoll geholt dass auch unterhalb der 150 euro grenze die zollgebuehr eingeholt werden kann.
wie gesagt, es gibt da einen unterschied zwischen zoll und mehrwertsteuer. unter 150 muss man nur die MwSt zahlen und über 150 zusätlich die zollgebühren.
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