2009-11-30, 12:38
Mittlerweile bin ich ganz froh mich gegen die sssc entschieden zu haben. Obwohl ich momentan viiiiel Zeit habe bin ich noch kein einziges mal fahren gewesen. Ich hoffe noch immer auf den Powder abseits.
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!