2009-12-20, 23:55
Loki schrieb:an sich muss doch der verkäufer dafür sorgen, das es keinen transportschaden gibt.
er sorgt dafür, indem er den rahmen verpackt. ab übergabe an das transportunternehmen geht das versandrisiko auf den käufer über, dieser kann allerdings keinen schaden anmelden, da ja der verkäufer vertragspartner mit dem versandunternehmen ist
soweit zumindest hiesige rechtssprechung. wie es auf der insel aussieht, weiß ich nicht. solltest du mal in erfahrung bringen, da darauf ja deine erfolgsaussichten basieren, solltest du käuferschutz anmelden.
:eek:
Widereingliederung 2012
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