2009-12-21, 00:01
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 2009-12-21, 00:10 von Laubfrosch.)
in dem fall wäre die rechtssprechung des inselaffen korrekt, da bei ihm ja der erfüllungsort liegt.
edit: sry stimmt net ganz. eo is immer der ort des käufers wenns an endkunden geht.
wie es bei gebrauchter ware ausgugget weiß ich ned.
edit: sry stimmt net ganz. eo is immer der ort des käufers wenns an endkunden geht.
wie es bei gebrauchter ware ausgugget weiß ich ned.