punkt schrieb:da du über ebay und paypal ja eh abgesichert bist, kannst dir erstmal egal sein. wenn nur immer dieses hin und her nicht wäre
Abgesichert.. naja. Ich kann sagen "Das Rad ist in England". Ich kann aber nichtmal den Beweis erbringen, dass es unfahrbar kaputt war, da ich schlichtweg kein Rad mehr habe. Wenn der Engländer noch bis zum Ende der Reaktionsfrist die Füße stillhält wäre das optimal, wenn er aber widerspricht o.ä., dann hab ich eben ein großes Problem.
Davon, dass er einfach behaupten könnte, dass das Rad nicht komplett ist mal ganz abgesehen, ich habe ja jetzt nichts mehr in der Hand.
Hoffe das ist mit Fristablauf bei Paypal dann gegessen, ansonsten gehts zum Anwalt. :2rolleyes:
Matti: Karohemd und Samenstau, ich studier ...
